Spendenanfragen von Vereinen
Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Vereinsarbeit oder die Tombola Ihres Vereins mit
Warenspenden aus unserem MICROBE-LIFT Programm.
Wen unterstützt die ARKA Biotechnologie GmbH?
Grundsätzlich untersützen wir alle aquaristischen und terraristischen Vereine im deutschsprachigen Europa.
Wenn Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist, so geben Sie dies bitte unbedingt bei Ihrer Anfrage an!
Womit unterstützt die ARKA Biotechnologie GmbH?
Sie erhalten ausschließlich Warenspenden von der ARAK Biotechnologie GmbH.
Geldspenden sind ausgeschlossen.
Was unterstützt die ARKA Biotechnologie GmbH?
Wir stellen gern Preise für Ihre Tombola oder Waren für Ihre Vereinsabende zur Verfügung.
Wieviel stellt die ARKA Biotechnologie GmbH zur Verfügung?
Art und Umfang einer Spendenanfrage erfragen Sie bitte per e-Mail.
Wie erhalten wir die Spende?
Bei Ihrer Anfrage geben Sie uns bitte den vollständigen Namen und Telefonnummer des Empfängers an.
Das kann ein autorisiertes Vereinsmitglied oder Ihr Vereinslokal sein.
Unser Verein ist gemeinnützig anerkannt. Was muss ich beachten?
Bitte unbedingt angeben, wenn Ihr Verein gemeinnützig ist!
Voraussetzung einer Spende an einen gemeinnützigen Verein ist nach Lieferung unserer Spende die postalische Zusendung innerhalb von vier Wochen einer "Bestätigung über Sachzuwendungen" (Spendenbescheinigung) im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetz an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmasse.
Hinweis:
Es wird ausschließlich (!) die hier kostenlos zur Verfügung stehende "Bestätigung über Sachzuwendungen" von uns akzeptiert! Eine kostenlose "Ausfüll-Hilfe" steht ebenfalls zur Verfügung.
DOWNLOAD - Bestätigung über Sachzuwendungen
DOWNLOAD - Ausfüll-Hilfe
Bitte beachten Sie, dass Ihre Spendenbescheinigung folgende Angaben beinhalten muss:
- Angabe des begünstigten Zwecks
- Finanzamt
- Steuernummer Ihres Vereins
- Datum des letzten zugegangenen Freistellungsbescheids oder Datum der vorläufigen Bescheinigung
- Bestätigung darüber, dass die Zuwendung nur zu einer Förderung verwendet wird
Sollte Ihre Spendenbescheinigung fehlerhaft sein oder es fehlen notwendige Angaben, so können wir die Bescheinigung nicht akzeptieren und müssen Ihrem Verein den Wert der Spende in Rechnung stellen. Diese Rechnung ist durch Überweisung auszugleichen.
Unser Verein ist NICHT gemeinnützig anerkannt. Was muss ich beachten?
Bitte unbedingt angeben, wenn Ihr Verein NICHT gemeinnützig ist. Auch Vereine, die nicht gemeinnützig sind, werden von uns unterstützt.
Wohin sende ich unsere Spendenanfrage?
per e-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
per Post an: ARKA Biotechnologie GmbH, Weigmannstraße 28-30, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Ich habe noch eine Frage. Wie kann ich Kontakt zum Ihnen aufnehmen?
per e-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
per Telefon: +49 (0)9123 / 96 200-0
per Post an: ARKA Biotechnologie GmbH, Weigmannstraße 28-30, 91207 Lauf a. d. Pegnitz


