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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ARKA Biotechnologie GmbH für Unternehmer


1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ARKA Biotechnologie GmbH, Mühllach 53-55, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, Deutschland und dem Besteller, soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die ARKA Biotechnologie GmbH nicht an, es sei denn der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Bestellers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und uns zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Etwaige mündliche Vereinbarungen werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung wirksam.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.arka-biotech.de/service/agb jederzeit abrufbar.


2. Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Produkte auf www.arka-biotech.de, in Katalogen oder sonstigen Druckmedien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Orientierung dar. Dies gilt insbesondere bei Preisen, Abbildungen und Prospekten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bestellungen können telefonisch, per Fax oder per E-Mail unteranderem an bestellung@arka-biotech.de, sowie persönlich z.B. bei unserem Außendienst abgegeben werden. Bei allen Formen geben Sie eine verbindliche Bestellung der enthaltenen Waren ab.

2.2. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung gegenüber uns oder gegenüber einem unserer Vertreter liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch ein Hindernis verursacht wird, welches nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzüglich zurückerstattet.

2.4. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist eine weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch kommt nicht in Betracht, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen.

2.5. Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten, oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.

2.6. Alle Angebote und Offerten sind freibleibend, es sei denn sie beinhalten einen Termin in Bezug auf eine Annahme. Falls ein Angebot /eine Offerte ein freibleibendes Angebot darstellt und dies vom Abnehmer angenommen wird, hat der Lieferant das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestätigung zu widerrufen.

2.7. Eventuell später vereinbarte Ergänzungen und/oder Änderungen sowie (mündliche) Zusagen des Lieferanten oder dessen Personal, Vertreter oder anderer Zwischenpersonen sind lediglich verbindlich, sofern der Lieferant diese schriftlich bestätigt hat.

2.8. Da der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, gelten die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 1-3 BGB nicht.


3. Geheimhaltung

3.1. Die Vertragsparteien werden alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen und als solche gekennzeichneten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei geheim halten. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.


4. Preise/Zahlungsbedingungen

4.1. Unsere Preise richten sich nach unserer Preisliste in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Form. 

4.2. Unsere Preise gelten ab dem Geschäftssitz der ARKA Biotechnologie GmbH,wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zzgl. der Transportkosten gemäß der Preisliste in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Form.

4.3. Die ARKA Biotechnologie GmbH behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Bestellers Lieferungen oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten, vom Besteller Verzugszinsen und den Ersatz der durch den Verzug bedingten Schäden zu verlangen.

4.4. Die ARKA Biotechnologie GmbH behält sich vor, ihre Preise in erwähnter Preisliste im Fall einer Änderung von Wechselkursen, Steuern, Zöllen, Abgaben, Kosten für Fracht und Versicherungen und Herstellkosten (Lohn- Material, Energiekosten, Montagen und sonstige Dienstleistungen) mit Wirkung für die Zukunft im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen.

4.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen per Vorkasse, Rechnung, Bankeinzug/Lastschrift. Bei der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung mit der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen auf die genannten Kontoverbindungen zu überweisen, soweit sich aus Rechnung oder Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können.

4.6. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto wird nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung gewährt. Die Skontobedingungen richten sich nach der Preisliste in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

4.7. Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Besteller zur Zahlung fällig, soweit sich aus Rechnung oder Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Reklamationen schieben die Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers nicht auf.

4.8. Im Falle von Teillieferungen behalten wir uns eine anteilige Fakturierung vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

4.9. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, hat er die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir im Übrigen berechtigt, den Unternehmer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestätigt worden sind, auszuschließen und ein entsprechendes Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

4.10. Die ARKA Biotechnologie GmbH behält sich vor, Ware nur gegen Zahlung per Vorkasse auszuliefern. Bei Auftragsstellungen in das Ausland erfolgt die Auslieferung generell erst nach Zahlungseingang, wenn nicht anders vereinbart.

4.11. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.


5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

5.1. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


6. Versandkosten

6.1. Die Kosten für Versand und Verpackung innerhalb der BRD berechnen sich wie in unserer Preisliste aufgeführt. 

6.2. Versandkosten ins Ausland enthalten NICHT: Zölle, Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuern. Diese sind in jedem Falle vom Besteller/Empfänger zu tragen.


7. Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt

7.1. Die Lieferung erfolgt an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

7.2. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, innerhalb Deutschlands ca. 1 - 5 Tage. Auslandslieferungen sind hiervon ausgenommen, hier gelten andere Lieferzeiten, welche wir Ihnen gerne mitteilen. Die vereinbarte Lieferzeit bzw. die Übergabefrist beginnt mit dem Tag, an dem die ARKA Biotechnologie GmbH über alle notwendigen Daten und Unterlagen verfügt.

7.3. Für Deutschland gelten folgende Versandkosten:


bei Paketsendungen mit einem Bestellwert von unter 250,00 EUR – 9,90€
bei Paletten Sendungen mit einem Bestellwert von unter 500,00 EUR – 49,90€
Für das europäische Ausland gelten folgende Versandkosten:
bei Paketsendungen mit einem Bestellwert von unter 250,00 EUR – 14,90€
bei Paletten Sendungen mit einem Bestellwert von unter 500,00 EUR – Verrechnung zu aktuellen Tagespreisen, die Ihnen umgehend mitgeteilt werden.


7.4. Die ARKA Biotechnologie GmbH kommt nur durch schriftliche Mahnung des Bestellers in Lieferverzug. Die Mahnung des Bestellers darf frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen. Auf Verlangen der ARKA Biotechnologie GmbH ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber der ARKA Biotechnologie GmbH schriftlich zu erklären, ob er wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten oder auf die Lieferung bestehen möchte. Ein Rücktritt ist für den Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur dann möglich, wenn die Verzögerung der ARKA Biotechnologie GmbH zu vertreten ist.

7.5. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, wird die Bestellung auf die vorrätigen Artikel beschränkt und berechnet. Nicht vorrätige Artikel entfallen aus der Bestellung und werden nur innerhalb Deutschlands nach Absprache mit dem Kunden nachgeliefert.

7.6. Sollte die Zustellung der Ware trotz mehrmaligen Auslieferversuchs scheitern, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir unternehmen bis zu 3 Zustellversuche. Zustellversuche welche über den ersten hinausgehen, werden berechnet. Bei Rücktritt vom Vertrag: Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Besteller unverzüglich erstattet.

7.7. Wenn bei Vorkasse das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

7.8. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

7.9. Wir haften dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

7.10. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

7.11. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Bestellers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

7.12. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Besteller Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.

7.13. Bei Sonderanfertigungen (Wunschprodukt) sind Mehr- bzw. Minderlieferungen von bis zu 20% möglich.


8. Gefahrenübergang/Versand/Verpackung

8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

8.2. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Kosten des Bestellers.

8.3. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.


9. Gewährleistung/Haftung

9.1. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge.

9.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Lieferort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

9.3. Die Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

9.4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Bestellers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Besteller die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Besteller ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Bestellers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Besteller vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.5. Die Verpflichtung gemäß Ziffer 9.4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Besteller gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Besteller selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Besteller gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

9.6. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben, ist aber die Schadensersatzhaftung für Fälle, die nicht von Satz 1 erfasst werden, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

9.7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

9.8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Ziffer 7.9 bis Ziffer 7.11 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.9. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldet wurden, oder wenn wir/ unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

9.10. Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


10. Transportschäden/fehlerhafte Lieferung

10.1. Werden falsche oder beschädigte Produkte angeliefert oder es fehlt Ware, so reklamieren Sie solche Fehler soweit möglich bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte innerhalb von 24 Stunden Kontakt zu uns auf unter +49 (0) 0911 5698610 00 (Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr, Fr 7.30 – 14.30) oder per E-Mail an info@arka-biotech.de. Reklamationen nach 24 Stunden der Annahme werden nicht anerkannt.


11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der ARKA Biotechnologie GmbH aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) der ARKA Biotechnologie GmbH.

11.2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Besteller die ARKA Biotechnologie GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

11.3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig.

11.4. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an die ARKA Biotechnologie GmbH sicherungshalber abgetreten. Diese nimmt die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er mit seinen Zahlungspflichten gegenüber der ARKA Biotechnologie GmbH nicht in Verzug gerät und kein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird.

11.5. Übersteigt der realisierbare Wert der für die ARKA Biotechnologie GmbH bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt die ARKA Biotechnologie GmbH auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

11.6. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin, bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.

11.7. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

11.8. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.


12. Geistiges Eigentumsrecht

12.1. Die geistigen Eigentumsrechte der ARKA Biotechnologie GmbH und/oder im Auftrag des Abnehmers erstellten Zeichnungen, Grafiken, Modelle, Matrizen, Formen und alles, was darüber hinaus, Bezug auf die Durchführung des Auftrags hat, beruhen bzw. verbleiben auch in Zukunft bei der ARKA Biotechnologie GmbH, auch für den Fall, dass dem Abnehmer dafür Kosten in Rechnung gestellt werden.

12.2. Nur nach Zahlung des geschuldeten Betrages, den er der ARKA Biotechnologie GmbH aufgrund des Vertrages schuldet, erhält der Abnehmer ein Nutzungsrecht der o.a. Unterlagen.

12.3. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Unterlagen ohne vorherige Zustimmung zu veröffentlichen oder Dritten zur Kenntnis vorzulegen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung muss der Abnehmer der ARKA Biotechnologie GmbH den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Darüber hinaus kann die ARKA Biotechnologie GmbH zudem die Rückgabe der Unterlagen verlangen.


13. Datenschutz

13.1. Die ARKA Biotechnologie GmbH ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

13.2. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies Gegenstand des Vertrages ist.


14. Schlussbestimmungen

14.1. Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der ARKA Biotechnologie GmbH.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist der Ort der Niederlassung der ARKA Biotechnologie GmbH. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die ARKA Biotechnologie GmbH hat jedoch das Recht, den Besteller vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.

14.3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

14.4. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.


Stand März 2020